Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle von der Petit Couteau AG getroffenen Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen.
Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung (E-Mail reicht) von der Petit Couteau AG an den Veranstalter zustande. Der Veranstalter und die Petit Couteau AG sind Vertragspartner. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der vereinbarten Räume und Flächen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Petit Couteau AG.
Die Preise für unsere Dienstleistungen können Sie Ihrer Bestätigung entnehmen. Die Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen wird separat nach Umfang und Aufwand berechnet.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und inkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, jegliche Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Rechnung wird nach erfolgtem Anlass innert 10 Tagen per E-Mail versandt.
Jeder Veranstalter ist selbst dafür verantwortlich, dass Verpackungen, Werbematerial sowie weiteres mitgebrachtes Material wieder mitgenommen wird.
Wird der Vertrag durch den Veranstalter schriftlich gekündigt, haftet der Veranstalter in jedem Fall für die bereits von der Petit Couteau AG vorgenommenen Leistungen und Auslagen.
Weitere Bestimmungen bei Absage:
Hat die Petit Couteau AG Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit der Mitarbeitenden und/oder Gäste gefährdet, so ist sie berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Entschädigung an den Veranstalter oder an vertragsnahe Dritte durch Vertragsrücktritt aufzulösen.
Die Nutzung hat unter Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht und ausschliesslich zum vereinbarten Zweck zu erfolgen. Insbesondere dürfen keinerlei gefährliche Materialien in die Räumlichkeiten gebracht werden. Für Dekorationszwecke ist kein leicht brennbares Material zu verwenden.
Die Nutzung hat unter Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht und ausschliesslich zum vereinbarten Zweck zu erfolgen. Insbesondere dürfen keinerlei gefährliche Materialien in die Räumlichkeiten gebracht werden. Für Dekorationszwecke ist kein leicht brennbares Material zu verwenden.
Um einen reibungslosen Ablauf jeder Veranstaltung garantieren zu können, müssen die vereinbarten Zeiten eingehalten werden. Bei Überschreitung der Zeiten werden die daraus entstehenden Mehrkosten in Rechnung gestellt.
Verlängerungen werden wie folgt verrechnet:
Der Veranstalter haftet gegenüber der Petit Couteau AG für alle Beschädigungen und Verluste, die durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.
Die Petit Couteau AG lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachten Objekten, Kleidern und Materialien ab. Die Petit Couteau AG übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Ebenso lehnt die Petit Couteau AG die Haftung für Personenschäden ab.
Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dies der vereinbarten Kapazität entspricht oder der maximalen vereinbarten Kapazität.
Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten der Petit Couteau AG und allgemeinen zugänglichen Teile des Gebäudes verboten. Geraucht darf nur in den dafür vorgesehenen Zonen – Regulär befindet sich dieser Bereich auf der gekennzeichneten Terrasse.
Den Weisungen der Verantwortlichen der Petit Couteau AG ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die AGB oder gegen Weisungen der Verantwortlichen hat die Petit Couteau AG das Recht, den Anlass abzubrechen.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Bern.